Haftungsausschluss und Hinweis zur Unverbindlichkeit von Werteinschätzungen
Die von Liebig Immobilien abgegebenen Werteinschätzungen erfolgen ausschließlich als freiwillige, unverbindliche und kostenfreie Serviceleistung. Sie stellen ausdrücklich kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, kein Sachverständigengutachten sowie keine Bewertung nach den gesetzlichen Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar.
Die Einschätzungen beruhen regelmäßig auf den vom Eigentümer oder Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Angaben sowie auf einer überschlägigen Marktanalyse. Eine vollständige technische, bauliche, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung des Objekts erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Innenbesichtigung, Prüfung von Baulasten, Altlasten, Grundbuchinhalten, öffentlich-rechtlichen Beschränkungen oder sonstigen wertbeeinflussenden Faktoren ist nicht zwingender Bestandteil einer unverbindlichen Werteinschätzung.
Die abgegebene Einschätzung dient ausschließlich einer ersten marktbezogenen Orientierung und ist insbesondere nicht geeignet für steuerliche Zwecke, erbschafts- oder schenkungssteuerliche Bewertungen, bilanzielle Zwecke, Vermögensaufstellungen, gerichtliche Auseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Finanzierungsentscheidungen, Beleihungswertermittlungen oder behördliche Verfahren. Für solche Zwecke ist die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines qualifizierten Gutachters erforderlich.
Liebig Immobilien übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder zukünftige Marktentwicklung der genannten Werte. Eine Gewähr für die tatsächliche Erzielbarkeit eines bestimmten Kaufpreises wird nicht übernommen. Immobilienmärkte unterliegen Schwankungen, sodass sich Werte jederzeit verändern können.
Die Abgabe einer Werteinschätzung erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt. Liebig Immobilien behält sich ausdrücklich vor, die Erstellung einer Werteinschätzung im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung oder Aktualisierung einer Werteinschätzung besteht nicht.
Das Angebot der kostenfreien Werteinschätzung ist freiwillig, freibleibend, zeitlich sowie inhaltlich begrenzt und kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.
