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Reihenhäuser

Wertermittlung

Wichtige Fakten für Immobilienverkäufer

Sie benötigen den Marktwert für eine Immobilie?
Die Ermittlung des realistischen Preises ist entscheidend für jeden Immobilienverkauf

Jede Immobilie ist einzigartig und nicht pauschal mit anderen Angeboten aus der Region vergleichbar, daher ist es unerlässlich mit einer professionellen Wertermittlung einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu finden.

Es ist wichtig, dass eine reale Einschätzung des Verkaufspreises dafür sorgt, dass sich Ihre Immobilie auf dem Markt behaupten kann. In unserem Immobilienbüro wird die Wertermittlung nicht von Gefühlen beeinflusst, sondern durch eine aufwendige Vergleichs- und Bewertungsanalyse unter Berücksichtigung des aktuellen Immobilienmarktes ermittelt.

"Alles hat seinen Preis. Aber nicht jeder Preis seinen Wert."
Ein treffendes Zitat von Oscar Wilde

Machen Sie nicht diesen Fehler beim Verkauf!

Was passiert wenn der Preis zu hoch festgelegt wird?

Oft wird geraten, dass auf den Preis noch ein Aufschlag erfolgt, da die eigene Immobilie etwas besonderes ist - was niemand abstreiten möchte und es wird getreu dem Motto "Lieber verlangen wir etwas mehr und gehen dann später noch mit dem Preis herunter" gehandelt.

Durch die sogenannte "Salami-Taktik" (das Reduzieren des Preises über die Zeit), gehen Käufer verloren, da Ihr Objekt für Käufer einen zu hohen Preis hat und somit andere Immobilien zuerst besichtigt werden, wenn dann der Preis auch noch angepasst wird über die Zeit bestätigt dies potentielle Käufer. Wir garantieren Ihnen eine professionelle und realistische Wertermittlung, mit welcher Ihre Immobilie sich auf dem Markt behaupten kann, sodass ein zeitnaher Verkauf auch erfolgen kann.

Wertbegriffe
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Wertbegriffe alphabetisch geordnet vor.

Beleihungswert

Der Beleihungswert einer Immobilie ist der geschätzte Wert, der beim erneuten Verkauf der Immobilie voraussichtlich erzielt werden kann. Dieser Wert dient als wichtiger Faktor bei der Kreditvergabe durch Finanzinstitute im Rahmen von Baufinanzierungen. Bodenrichtwert Der Bodenrichtwert wird üblicherweise vom Gutachterausschuss für unbebaute Quadratmeter Bodenfläche festgelegt. Dabei spielen Faktoren wie Nutzungsarten (land- und forstwirtschaftliche Nutzung, gewerbliche Nutzung, Wohnbebauung, usw.), Entwicklungsstufen (Bauland, Bauerwartungsland, usw.) und die mögliche Bebauungsdichte eine entscheidende Rolle.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf das Potenzial der Bebauung und berücksichtigt nicht die tatsächliche Bebauung.

 

Einheitswert

Der Einheitswert bildet die Grundlage für die Besteuerung von Grundbesitz und wird nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt. Dieser Wert dient als Grundlage für die Steuerberechnung durch das Finanzamt.

 

Ersatzwert

Der Ersatzwert wird in der Versicherungsbranche verwendet und repräsentiert den Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall ersetzt. Dabei wird zwischen dem Neuwert oder Wiederherstellungswert und dem Zeitwert unterschieden.

 

Ertragswert

Der Ertragswert einer Immobilie basiert ausschließlich auf dem voraussichtlichen langfristigen Ertrag, der durch Miete oder Pacht erzielt werden kann. Dieser Wert wird um die Bewirtschaftungskosten bereinigt, um den Ertragswert zu ermitteln.

 

Grundbesitzwert

Der Grundbesitzwert wird in Fällen von Vererbung oder Schenkung als steuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer kann dieser Wert gegebenenfalls ebenfalls verwendet werden.

 

Sachwert

Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und den darauf befindlichen Gebäuden zusammen. Dieser Wert wird in der Regel bei selbst genutzten Gebäuden verwendet und spiegelt den Wert zum Zeitpunkt der Wertermittlung wider.

 

Vergleichswert

Der Vergleichswert ist der geschätzte Verkehrswert einer Immobilie, der auf der Grundlage tatsächlich erzielter Grundstücksverkäufe abgeleitet wird.

 

Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Wohnung oder eines Hauses wird mithilfe der zuvor beschriebenen Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren ermittelt. Dieser Wert repräsentiert den geschätzten Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Handelsverkehr auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden könnte, wenn die Immobilie an jeden verkauft würde.

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